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Die Entscheidung des BVerfG zur ErbSt/SchenkSt – Gibt es eine Rechtssicherheit bis zum 30.06.2016

Mit seiner am 17.12.2014 bekanntgegebenen Entscheidung zur ErbSt/SchenkSt hat das BVerfG viele Fragen aufgeworfen, die nunmehr bis zum 30.06.2016 durch den Gesetzgeber beantwortet werden müssen. Eine zentrale Frage ist, ob es bis zum 30.06.2016 nunmehr eine Rechtssicherheit für Übertragungsvorgänge gibt. Diese Frage ist mit einem eindeutigen Nein zu beantworten. Wie schnell eine Klärung der Situation erfolgt, kann derzeit nicht konkret abgesehen werden. Ein zentraler Streitpunkt im Rahmen der politischen Diskussion wird jedoch die Frage sein, ob die verschärften Regelungen bereits rückwirkend zum 17.12.2014 angewandt werden, weil ab dem Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidung des BVerfG kein Vertrauenstatbestand mehr gegeben sein kann. Diese Fragestellung und eine Vielzahl weiterer Fragen, die sich aufgrund der Entscheidung des BVerfG ergeben erörtern wir mit Ihnen im Rahmen unseres Seminars „Die Erbschaftsteuer nach der Entscheidung des BVerfG“. Wir bieten Ihnen das Seminar direkt zu Beginn des Jahres 2015 als Präsenz- und Online-Seminar an.

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