Alle Artikel anzeigen

Die dritte bedeutsame Entscheidung des BFH zur Kapitalgesellschaft: Veränderung des Veräußerungspreises oder der Veräußerungskosten

Der I. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 12.3.2014 - I R 55/13 zur Frage der Veränderung des Veräußerungspreises oder Veräußerungskosten bei Anteilsveräußerungen Stellung bezogen. Demnach führt jede nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten bzw. nachträglich entstehenden Veräußerungskosten aus Anteilsveräußerungen i.S.v. § 8b (2) KStG 2002 zu einer Rückwirkung auf den Veräußerungszeitpunkt. Sie sind aus diesem Grunde nach § 175 (1) Nr. 2 AO rückwirkend außerbilanzielle bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes zu berücksichtigen. Dementsprechend sind sie außerbilanziell in dem Jahr, in dem die Veränderungen bzw. die Aufwendungen entstehen und zunächst den steuerbilanziellen Gewinn beeinflusst haben, bei der Einkommensermittlung für die KapGes zu korrigieren.

Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!