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Die Corona-Pandemie wird nun Schritt für Schritt auch in der Rechtsprechung aufgearbeitet: Heute die Kosten der Anschaffung von Raumluftfiltern als außergewöhnliche Belastungen

In einem Streitfall beim FG Köln ging es um die Beantwortung der Frage, ob Aufwendungen für die Anschaffung von Raumluftfiltern als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.

 

Das FG Köln hat diese Frage in seinem rkr. - erst jetzt veröffentlichten – Urteil vom 6.8.2024 – 13 K 1353/23 verneint.

 

 


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