Alle Artikel anzeigen

Die Berechnung der Notarkosten ist häufig ein Streitpunkt, der zu Diskussionen führt: Hierzu gibt es nun zwei klarstellende Beschlüsse

Das LG Münster hat mit Beschluss vom 28.01.2025 – 5 OH 19/24 zur Bemessung der Notarkosten für die Beurkundung  eines gemeinschaftlichen Testaments Stellung  genommen.

Das LG Offenburg hat mit Beschluss vom 20.02.2025 – 4 OH 12/24  zur Bemessung der Notarkosten für die Beurkundung  eines Erbvertrags Stellung  genommen.

In einschlägigen Fallgestaltungen empfehle ich die Hinzuziehung der vorstehend zitierten Beschlüsse.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!