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Die Behandlung der Zeitwohnungssteuer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 13.12.2023 VI  R 30/21 mit der vorstehenden Frage befasst.

 

Er ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Zweitwohnungssteuer dem Aufwand für die Nutzung der Unterkunft erfüllt und aus diesem Grunde der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG unterfällt.

 


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