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Die Behandlung der Erbfallpauschale bei Nacherben: Eine Klarstellung und eine Änderung der Rechtsprechung durch den BFH

Mit Urteil vom 1.2.2023 – II R 3/20 hat der BFH zur vorstehenden Frage Stellung genommen.

Seine beiden Aussagen lauten:

  1. Die Klarstellung: Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 (5) Nr. 3 S. 2 ErbStG in Anspruch nehmen.

  2. Die Änderung der Rechtsprechung: Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatächlich Kosten angefallen sind.

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