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Die Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn – Steuerberater sollten Ihre Mandanten informieren

Ab dem 1.1.2015 gilt nach dem Mindestlohngesetz grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Bei einer Unterschreitung des Mindestlohns können Arbeitnehmer die Zahlung der Lohndifferenz bei ihrem Arbeitgeber einklagen. Daneben wird die Unterschreitung des Mindestlohns als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt. Nach § 17 Mindestlohngesetz sind durch den Arbeitgeber erhebliche Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Steuerberaterinnen und Steuerberater, die Lohnmandate betreuen, sollten ihre Mandanten ausdrücklich über diese besonderen Aufzeichnungspflichten informieren. Machen Sie sich daher fit für die praktische Anwendung des Mindestlohns mit unserem Online-Seminar am 15.01.2015 von 10.00 – 12.00 h.

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