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Die auf den ersten Blick ungeschickte Aufdeckung von stillen Reserven als Gestaltungsmittel?

Das FG Schleswig-Holstein hat sich in seinem Urteil vom 26.3.2019 – 4 K 83/16 rkr., EFG 2019, 1508 zur unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf die Nachfolgegeneration – unter Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen im SBV – abweichend von der Entscheidung des FG Düsseldorf vom 194.2018 – 15 K 1187/17 F, Rev, EFG 2018, 1092 entschieden.

Das FG Schleswig-Holstein ist zu einer Vollaufdeckung der stillen Reserven – inklusive des Firmenwertes – beim Übertragenden gelangt.

Hieraus kann sich ggf. – wie Finanzrichter Hütte in seinen Urteilsanmerkungen ausführt – eine Interessante Gestaltung ergeben.

Denn beim Vermögensübertragenden sind ggf. die Steuervergünstigungen der §§ 16, 34 EStG zu gewähren, während die Nachfolgegeneration AfA-Volumen erhält, das den laufenden Gewinn schmälert.

Es wird daher sehr spannend sein, wie sich der IV. Senat des BFH im Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des FG Düsseldorf positionieren wird.


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