Alle Artikel anzeigen

Die Annahme von Arbeitslohn bei Verzicht auf Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Das FG Köln hat mit seinem Urteil vom 19.03.2024 – 8 K 530/22 zur vorstehenden Rechtsfrage Stellung bezogen.

 

Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verzicht auf Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei gleichzeitiger Übertragung von Ansprüchen aus einer hierauf bezogenen Rückdeckungsversicherung zu Arbeitslohn beim Gesellschafter-Geschäftsführer führt.

 

Das FG Köln hat die Revision gegen das Urteil zugelasssen.

 

Es bleibt daher abzuwarten, ob der BFH in einem Revisionsverfahren die Auffassung des FG teilen wird.

 


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!