In seinem Urteil vom 8.4.2025, 10 K 245/22 E hat sich das FG Düsseldorf umfassend mit der vorstehenden Fragestellung befasst.
Im Streitfall war eine Vermögensübertragung – nach einem Erbfall – von der Mutter auf die Tochter gegeben.
Streitig war, ob sich die Übertragung als Veräußerungsvorgang oder als eine erbrechtliche Übetragung darstellt.
Der Sachverhalt bewegt sich im Nahtbereich beider Fallgestaltungen.
Das FG hat den Sachverhalt als Veräußerungsvorgang interpretiert, mit der Folge eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei der Tochter bei der anschließenden Veräußerung.
Wir werden Sie im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-04-2025 über diese Rechtsfragen informieren