Alle Artikel anzeigen

Der IX. Senat des BFH hat m.E. die Chance zu einer grundlegenden Klärung vertan: Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines GmbH-Anteils

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat dem BFH mit seinem Urteil vom  22. März 2023, Az: 2 K 1617/19 bewusst die Chance geboten, die Frage der strengen bzw. der modifizierten Trennungstheorie einmal abschließend zu klären.

 

Diese Chance hat der IX. Senat mit seinem Urteil vom 12. Dezember 2023, IX R 15/23 vertan.

 

Im Ergebnis verharrt in einer traditionelle Position die in den beiden nachfolgenden Leitsätzen verharrt:

 

  1. Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich auf den Erwerber übertragen, ist die Übertragung nach dem Verhältnis der tatsächlichen Gegenleistung zum Verkehrswert der übertragenen Anteile in eine entgeltliche Anteilsübertragung (Veräußerung im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ‑‑EStG‑‑) und eine unentgeltliche Anteilsübertragung (im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 5 EStG) aufzuteilen (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.07.1980 - IV R 15/76, BFHE 131, 329, BStBl II 1981, 11).

      2. Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den auf den entgeltlichen Teil entfallenden Anschaffungskosten           der Anteile.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2024 werden wir Sie über die Auswirkungen der Entscheidung informieren.

 

 


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!