Mit seinem Beschluss vom 28. Mai 2025 IV B 13/24 stellt der IV. Senat das BFH Folgendes Klar:
§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes nicht als nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt (Bestätigung der Rechtsprechung).
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2025 wird Sie der Verfasser der Newsletter über die Bedeutung des Beschlusses informieren.