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Der IV. Senat des BFH bleibt hartnäckig gegenüber dem BMF: Keine Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Personengesellschaft

Mit seinem Beschluss vom 28. Mai 2025 IV B 13/24 stellt der IV. Senat das BFH Folgendes Klar:

§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes nicht als nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt (Bestätigung der Rechtsprechung).

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2025 wird Sie der Verfasser der Newsletter über die Bedeutung des Beschlusses informieren.


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