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Der Bundesfinanzhof hat nun die zinswirksame Vorsteuerrückwirkung bei Rechnungsberichtigungen konkretisiert

Nach bisheriger Rechtslage kam einer Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung zu. Das führte im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig zu erheblichen Nachzahlungszinsen, weil die Finanzbehörden den Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt der Rechnungskorrektur gewährten.

 

Nachdem der EuGH mit seiner Entscheidung vom 15.9.2016, C-518/14 diese Zinsbelastung als EG-rechtswidrig eingeordnet hat, hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung vom 20.10.2016 V R 26/15 die Ausgestaltung dieser neuen Rückwirkungslogik erstmals konkretisiert.

 

Durch die zutreffenden Handlungen können nunmehr Zinsschäden vermieden werden.

 

Zwei aktuelle Veröffentlichungen befassen sich ausführlich mit dieser Thematik, NWB8-2017 und 564MBP 2017, 25.

 


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