Wir haben bereits mit einem kurzen Hinweis darüber informiert, dass der BFH in seinem Urteil vom 18.06.2025 X R 19/21 die vorstehende Aussage getroffen hat.
Nun hat sich RA Beyer – NWB 2025, 2669 – intensiv mit den Konseqenzen der Entscheidung des BFH für die Praxis auseinandergesetzt.
In einschlägigen Streitfällen empfehle ich die Hinzuziehung dieser Literaturstelle.