Das BMF hat in seinem aktuellen Schreiben vom 19.11.2025 die bisherigen Regelungen um 23 Randziffern ergänzt.
Die Detailverliebtheit ist für den Verfasser schon bemerkenswert.
Zu den Details schauen sich bitte das BMF-Schreiben konkret an:
Das BMF hat in seinem aktuellen Schreiben vom 19.11.2025 die bisherigen Regelungen um 23 Randziffern ergänzt.
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