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Das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften (§ 8d KStG) soll die Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften aus gesetzgeberischer Perspektive entscheidend verbessert werden.

Ob der Gesetzgeber mit dem nun vorliegenden Gesetz, das von ihm selbst vorgegebene Ziel tatsächlich erreicht, muss jedoch bezweifelt werden.

Die Voraussetzungen für die Erhaltung des Verlustvortrags sind derartig eng gestrickt, dass es in vielen praktischen Fallgestaltungen, in denen der Erhalt des Verlustvortrags wirtschaftlich sinnvoll wäre (Start-Up-Unternehmen), nicht zu einer positiven Wirkung des Gesetzes kommt.

Über die Details der gesetzlichen Neuregelung, die schon jetzt erheblich in der Kritik steht, werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2017 im Detail unterrichten.

 


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