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Das Ende der „Deutschen Limited“ durch den Brexit und was kommt danach?

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU scheint nun nicht mehr aufzuhalten zu sein, auch wenn das genaue Datum noch nicht feststeht.

Es stellt sich jedoch konkret die Frage, welche Folgen der Austritt für in Deutschland tätige Limited hat.

Gesellschaftsrechtler sind hier sehr unterschiedlicher Auffassung.

Die überwiegende Meinung geht jedoch davon aus, dass mit dem Wirksamwerden es Brexits englische Gesellschaften, die schwerpunktmäßig in Deutschland tätig sind, nicht mehr als solche anerkannt werden.

Die Limited würde daher über Nacht zu einem deutschen Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaften - mit der  Folge der Vollhaftung der Beteiligten - werden.

An dieser Stelle ist der Gestalter gefragt, denn Abwarten kann aktuell zu den vorstehenden Folgen führen.

Es daher dringend ein Gespräch mit einem Gesellschaftsrechtler / Notar erforderlich, um die jetzt erforderlichen Schritte zu besprechen und einzuleiten.


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