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Das BVerfG bestimmt den Termin zur Urteilsverkündung zur ErbSt

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer am Mittwoch, den 17.12.2014, verkünden. Darauf weist das Gericht aktuell im Rahmen einer Pressemitteilung hin. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Grundgesetz verstößt. Streitpunkt sind die sogenannten Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Danach kann Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich günstiger übertragen werden als Privatvermögen. Der Gesetzgeber hatte die Verschonungsregeln eingeführt, weil damit der Erhalt von Arbeitsplätzen und sonstige Gemeinwohlgründe gefördert werden sollten. Der BFH hält die Verschonung hingegen für verfassungswidrig (Beschluss v. 27.9.2012 - II R 9/11). Hintergrund war vor allem die Möglichkeit, Kapitalvermögen in eine sogenannte Cash-GmbH einzulegen und damit die günstigeren Steuerregeln für das Betriebsvermögen zu nutzen. Diese Lücke hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich mit dem AmtshilfeRLUmsG geschlossen.

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