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Das BMF folgt nun der Rechtsprechung des BFH: Kein Aufwärtsinfektion bei der Gewerbesteuer

Das BFH-Urteil vom 6.6.2020 IV R 30/16, BStBl 2020 II, 469 hat das BMF noch mit einem sog. Nichtanwendungsschreiben vom 1.10.2020 versehen.

 

Nun  hat das BMF das o.a. Schreiben aufgehoben und wendet o.a. Urteil mit Schreiben vom 5.11.2025 nun an.

 


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