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Das BMF folgt nun dem BFH: Nutzungsentgelte von Arbeitnehmern bei einer PKW-Überlassung durch den Arbeitgeber

Der VI. Senat des BFH hat mit zwei grundlegenden Entscheidungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Nutzungsentgelten durch Arbeitnehmer bei der PKW-Überlassung durch Arbeitgeber Stellung genommen.

Die Entscheidungen des BFH standen bisher in starkem Kontrast zur Rechtsauffassung des BMF.

Hierüber haben wir Sie bereits mit Newslettern informiert.

Nun folgt das BMF der Rechtsprechung des BFH und stellt die Einzelheiten zur Anwendung der Urteile in einem BMF-Schreiben detailliert dar.

Die Einzelheiten können Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst entnehmen.


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