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Das BMF entscheidet für den Steuerbürger: Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen

Der BFH hat mit Urteil vom 19.09.2012 VI R 54/11 und VI R 55/11 entschieden, dass in bestimmten lohnsteuerlichen Begünstigungsnormen verwendete Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" sei nur bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen erfüllt. Das BMF wendet diese verschärfende Rechtsprechung des BFH jedoch nicht an. Schauen Sie sich die Einzelheiten des BMF-Schreibens durch einen Klick auf diesen Link einfach selber an.

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