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Das BMF nimmt bei Risikogeschäften einer GmbH keine VGA mehr an!

Das BMF hatte mit BMF-Schreiben vom 20.5.2003, BStBl 2003 I, 333 die Rechtsauffassung vertreten, dass die Tätigung von Risikogeschäften durch eine Kapitalgesellschaft zur Annahme einer VGA führt. Der BFH hat durch zwei Urteile vom 8.8.2001 I R 106/99, BStBl 2003 II, 487 und vom 31.3.2004 I R 83/03, BFH/NV 2004, 1482 entschieden, dass derartige Geschäfte regelmäßig nicht zur Annahme einer VGA führen. Das BMF hat nun mit seinem Schreiben vom 14.12.2015 - IV C 2 - S 2742/10004 nach 10-jährigem Streit seine Rechtsauffassung aufgegeben und ist dem I. Senat des BFH gefolgt. Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

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