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Bundesfinanzminister Schäuble: Was geschieht, wenn bis zum 30.06.2016 kein neues ErbStG verabschiedet worden ist?

Die vorstehende Fragestellung wird in der Literatur kontrovers diskutiert. In der FAZ vom 7.3.2016, Seite 17 wird darüber berichtet welche Rechtsauffassung Bundesfinanzminister Schäuble zur vorstehenden Fragestellung vertritt. Demnach neigt er wohl der Auffassung zu, dass die bisher bestehenden Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen nach dem 30.6.2016 - isoliert - entfallen und das übrige aktuelle Erbschaftsteuerrecht erhalten bleibt. Durch diese Rechtsfolge würden im Ergebnis ausschließlich die bisher bestehenden "Subventionen" für Betriebsvermögen entfallen. Nach Auffassung von Bundesfinanzminister Schäuble hat das BVerfG ausschließlich diese Regelung als zu großzügig kritisiert. Es darf daher mit Spannung erwartet werden, ob sich die Koalitionspartner noch vor dem 30.6.2016 zu einem Kompromiss zusammenraufen können.

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