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Brennpunkt Kassenführung - Die offene Ladenkasse betriebsprüfungssicher führen -

Zum 01.01.2020 traten die Änderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Kraft. Elektronische Kassensysteme müssen ab dem 01.01.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Daneben gibt es eine Mitteilungspflicht (§ 146a (2) AO) und eine Belegausgabepflicht (§ 146a (4) AO).

Aber: weder der Gesetzgeber noch die Finanzgerichtsbarkeit (BFH und FG) schreiben die Art der Kassenführung vor, so dass auch die sog. offene Ladenkasse weiterhin steuerlich zulässig ist.

Ist die offene Ladenkasse allerdings tatsächlich eine gute Alternative? Oder lauern bei der Führung der offenen Ladenkasse nicht viele Stolperfallen, die bei einer Betriebsprüfung zu einem bösen Erwachen in Form von Steuernachzahlungen führen?

In diesem Webinar wird Ihnen anhand von Gerichtsurteilen und Praxisbeispielen vermittelt, wie Sie eine offene Ladenkasse betriebsprüfungssicher führen und welche Vor- und Nachteile die Verwendung dieses Kassensystems hat.

 

Seminargliederung

 

  • Anforderung an die Kassenführung
    • gesetzliche Grundlagen
    • Urteile
  • Kasse und § 4 (3) EStG Rechner
  • Grundsätze der offenen Ladenkasse
  • Die Arten der offenen Ladenkasse
  • Voraussetzungen zum Führen einer offenen Ladenkasse
  • Der Kassenbericht
  • Das Zählprotokoll
  • Der falsche Kassenbericht
  • Das Kassenbuch
  • Checkliste: prüfungssicheres Kassenbuch
  • Elektronische Kassenbücher
  • Kassenbericht oder Kassenbuch mit Excel
  • Kassendifferenzen
  • Die Einzelaufzeichnungspflicht
  • Nachweis der Unzumutbarkeit
  • Was es zu vermeiden gilt!
  • Das Nebeneinander von offener Ladenkasse und elektronischem Aufzeichnungssystem

 

 

 


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