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BMF: Schuldzinsenabzug für darlehensfinanzierte Erhaltungsaufwendungen nach der Veräußerung des Mietobjektes als WK?

Das BMF hat mit Schreiben vom 15.01.2014 zur o.a. Problematik Stellung genommen. Nach Auffassung des BMF muss der Stpfl. den Veräußerungserlös jedoch zunächst zur Tilgung der Verbindlichkeiten verwenden. Soweit der Erlös nicht zur Tilgung der Verbindlichkeiten ausreicht, ist ein Werbungskostenabzug möglich. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst.

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