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Bleibt von der geplanten Reform der Köperschaftsteuer (Optionsmodell für Personenunternehmen) nur noch ein Reförmchen?

Zum 1.1.2022 sollte dem Grunde nach für sämtliche Personenunternehmen eine Option zur Besteuerung nach den Regeln einer Kapitalgesellschaft möglich werden.

 

Soweit Sie sich umfassend hierüber informieren möchten empfehlen wir Ihnen aktuell die Veröffentlichung von Dr. Demuth, Kösdi 2021, 22241.

 

Wir werden Sie hierüber im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-3-2021 informieren.

 

Nun jetzt wird sehr deutlich (vgl. den FAZ-Artikel vom 04.05.2021 Seite 16), dass von dieser Reform sämtliche Einzelunternehmen und GbR´s ausgeschlossen werden.

 

Hiermit werden im Ergebnis auch nahezu sämtliche Freiberufler von dem Optionsrecht ausgeschlossen.

 

Es wird spannend sein, ob die Reform in dieser Weise beschlossen wird oder ob sie überhaupt das Licht der Welt erblicken wird.

 

Wie der Verfasser des FAZ-Artikels jedoch ausführt, spricht viel dafür, dass die „Reform“ dennoch kommt, da die Union ihre Idee nicht scheitern lassen möchte und die SPD ihren Minister nicht.


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