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BFH zur Frage, ob die Erschließungskosten für eine öffentliche Straße als Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a EStG Berücksichtigung finden können

Der BFH hat mit Urteil vom 28.4.2021 VI R 50/17 entschieden, dass derartige Leistungen im Gegensatz zu solchen einer individuellen Grundstückszufahrt nicht grundstücks- und haushaltsbezogen sind.

Aus diesem Grunde können die Erschließungskosten für eine öffentliche Straße keine Berücksichtigung im Rahmen des § 35a EStG finden.


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