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BFH kontra BMF: Private Veräußerungsgeschäfte - Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

Der BFH hat mit Urteil vom 01. März 2021, IX R 27/19 zur vorstehenden Problematik eine klare Stellungnahme abgegeben.

Demnach gelten die folgenden Grundregeln: Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt.

Der BFH hat sich hiermit gegen die anderslautende Regelung im BMF-Schreiben vom 05.10.2000, BStBl I 2000, 1383, Rz 21 gestellt.

Hiervon abzugrenzen sind selbstverständlich häusliche Arbeitszimmer, die im Rahmen von Gewinneinkünften genutzt werden.


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