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BFH: Eine für den Verfasser der Newsletter unverständliche Beitrittsaufforderung des BFH an das BMF

Der IX. Senat des BFH hat mit einem heute veröffentlichten Beschluss vom 11.10.2017 IX R 5/15 das BMF dazu aufgefordert, einem Verfahren zur Frage von nachträglichen Anschaffungskosten bei Gesellschaftereinlagen "in letzter Minute" beizutreten.

Der IX. Senat des BFH stellt sich die Frage, ob Gesellschaftereinlagen "in letzter Minute" in die Kapitalrücklagen einer Kapitalgesellschaft zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung führen oder ob ggf. ein Anwendungsfall des § 42 AO gegeben ist.

Im Grundfall kann diese Frage sicherlich ausschließlich in der Weise zu beantworten sein, dass nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung gegeben sind.

Der IX. Senat des BFH sieht hier jedoch dann Missbrauchspotential, wenn durch die Einlage andere Umstände - die nicht zur Annahme von nachtäglichen Anschaffungskosten führen würden - umgangen werden.

Letztlich muss es m.E. dem Gesellschafter selber überlassen werden, ob er der Gesellschaft, an der er beteiligt ist, Eigenkapital zuführt.

 


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