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Betriebsprüfung: Die Grenzen für Sicherheitszuschläge

In der Praxis der Betriebsprüfung sehen sich Unternehmen - insbesondere in den sog. Bargeldbranchen - oft nicht unerheblichen Sicherheitszuschlägen zu Umsatz und Gewinn ausgesetzt.

Der BFH hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 20.3.2017 X R 11/16 klargestellt, dass auch für derartige griffweise Schätzungen die regulären Voraussetzungen des § 162 AO zur Anwendung gelangen.

Mit dieser Thematik setzt sich Beyer in seiner Veröffentlichung, DB 2018, 985 umfassend auseinander.

Soweit Sie auch von dieser Situation betroffen sein sollten, kann Ihnen die vorstehende Veröffentlichung - mit sehr praktischen Hinweisen - sicherlich weiterhelfen.


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