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Betriebsprüfer interessieren sich für Mitarbeiterrabatte bei Apotheken

Wie die Verfasserin in ihrer Veröffentlichung, PFB 2015, 190 zutreffend berichtet befassen sich Betriebsprüfungen im Rahmen der Prüfung von Apotheken auch mit den gewährten Mitarbeiterrabatten. In der Praxis geben Apotheker den Mitarbeitern die Medikamente regelmäßig zum Einkaufspreis zuzüglich USt ab. Die Berechnung des geldwerten Vorteils durch die Betriebsprüfung erfolgt jedoch unter Anwendung von § 8 Abs. 3 EStG. Demnach ist ein geldwerter Vorteil anzunehmen, soweit der Rabatt über 4 v.h. vom ortsüblichen Abgabepreis liegt. Es ist daher in der Beratung darauf zu achten, dass die Rabattgewährung innerhalb der gesetzlichen Grenzen erfolgt. Ansonsten werden lohnsteuerpflichtige und sozialversicherungspflichtige Sachbezüge erzielt.

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