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Betriebliche Nutzungsdauer von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Auf Bund-Länder-Ebene ist beschlossen worden dass es für die Bemessung der AfA von Ladeinfrastruktur für  E-Mobilität Nichtbeanstandungsgrenzen der betrieblichen Nutzungsdauer gibt.

 

Danach ist es nicht zu beanstanden, wenn von folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern ausgegangen wird.

  • Wallboxen und Wall Connectoren 6 – 10 Jahre
  • Öffentlich zugängliche Ladestationen auf öffentlichen Parkplätze ect. 6 – 10 Jahre

 

Fundstelle der Information: BBP 2021, 109


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