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Achtung bei aktuellen Umwandlungsvorgängen in eine KapGes bzw. eine PersGes: Das BMF veröffentlicht einen Referentenwurf zum JStG 2016

Auf der Homepage des BMF ist der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht worden. In diesem Gesetzentwurf befindet sich neben einer Vielzahl von weiteren eine grundlegende Änderung in §§ 20, 21 und 24 UmwStG. Im Gesetzentwurf wird die Gewährung von „anderen Gegenleistungen“ wesentlich eingeschränkt. Das Gesetz ist daher als Nicht-Anwendungs-Gesetz zum Porsche-Deal zu verstehen. Bemerkenswert ist m.E., dass man die Regelungen in §§ 20, 21 UmwStG wortgleich auf den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG ausdehnt. Zu dieser Problematik vertreten die Finanzbehörden bisher bei entsprechenden Musterverfahren beim BFH eine völlig andere Rechtsauffassung in Form der strengen Trennungstheorie. Die zeitlichen Anwendungsvorschriften im jetzt vorgelegten Gesetzentwurf sind sehr gewöhnungsbedürftig. Nach dem derzeitigen Wortlaut soll die Neuregelung für sämtliche Umwandlungen nach dem 31.12.2014 zur Anwendung gelangen. Die im Zeitraum vom 1.1. – zur Veröffentlichung des Referentenentwurfs durchgeführten Einbringungsvorgänge wären demnach rückwirkend schlechter gestellt als nach der derzeit noch aktuellen Rechtslage. Das BMF sieht hierin kein Problem, da die Änderung durch die Protokollerklärung der Bundesregierung vom 19.12.2014 bereits angekündigt worden sei. Den Referentenentwurf können Sie sich auf der Homepage des BMF - Gesetzgebung/Referentenentwürfe - selber runterladen.

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