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Abzugsfähigkeit der GewSt nach § 18 (3) UmwStG als Veräußerungskosten?

Im Streitfall geht es um die Beantwortung der Frage, ob Gewerbesteuer, die aufgrund der gesetzlichen Regelung nach § 18 (3) UmwStG entsteht (bei der Veräußerung eines MU-Anteils, der aus der Umwandlung aus einer KapGes entstanden ist), beim Veräußerer (soweit er sie vertraglich übernommen hat) als Veräußerungskosten abzugsfähig sind.

Das Saarland hat diese Frage mit Urteil v. 16.11.2017, 1 K 1441/15 positiv beantwortet. Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt.

In einschlägigen Fallgestaltungen sollte über eine entsprechende Gestaltung nachgedacht werden.

Lassen Sie sich u.a. über diese Entscheidung im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2018 informieren.


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