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Abgrenzung Arbeitslohn und verdeckter Gewinnausschüttung

Mit seinem Beschluss vom 23.4.2009 VI B 118/08 hat der VI. Senat des BFH die Grundsätze zur Abgrenzung von Arbeitslohn und verdeckter Gewinnausschüttung- hier zur privaten PKW-Nutzung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer - nochmals bestätigt und die entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

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