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Abgeltungsteuer: Frist für Antrag auf Regelbesteuerung gilt auch bei erst nachträglich erkannter VGA

Mit Urteil vom 14.5.2019 VIII R 20/16 hat sich der BFH mit der – für den Regelungskreis der Abgeltungsteuer in § 32d EStG gesetzlich formulierten – Frist für den Antrag auf Regelbesteuerung befasst.

Seine Entscheidung lautet wie folgt:

  • Steuerpflichtige mit Kapitalerträgen aus einer unternehmerischen Beteiligung müssen den Antrag auf Regelbesteuerung anstelle der Abgeltungsteuer spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen.
  • Die Antragsfrist gilt auch dann, wenn sich das Vorliegen von Kapitalerträgen erst durch die Annahme einer VGA im Rahmen einer Betriebsprüfung ergibt.
  • Für den Fall, dass ein Stpfl. Keinen vorsorglichen Antrag auf Regelbesteuerung gestellt hat, kann nach Auffassung des BFH ein Antrag auf Wiedereinsetzung i.S.d. § 110 AO gestellt werden
  • Eine Wiedereinsetzung kann jedoch am Verstreichen der Jahresfrist des § 110 AO scheitern.

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