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Ab 1.8.2022: Möglichkeit der Gründung und Beurkundung im Online-Verfahren

Im Zuge der Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (EU 2019//1151) tritt zum 1.8.2022 das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) sowie das Ergänzungsgesetz zum DiRUG (DiREG) in Kraft.

 

Ab August 2022 können Beurkundungen zur (Bar- und Sach-)Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sowie alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auch online vorgenommen werden. Auch Satzungsänderungen (einschließlich Kapitalmaßnahmen) können online beschlossen werden.

 

Der Termin findet über das gesicherte Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer www.onlineverfahren.notar.de statt.

 

Möglich ist auch eine gemischte Beurkundung, d.h. die Videozuschaltung einer der Beteiligten.


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