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Der VI. Senat des BFH hat den Anwendungsbereich des § 35a EStG mit zwei Urteilen erheblich erweitert

Mit seinen beiden Urteilen zu Mietern (vom 20.4.2023 VI R 24/20) und zu unentgeltich Nutzenden (vom 20.4.2023 VI R 23/21) hat der VI. Senat den Abzug von haushaltsnahen Dienstleistungen eröffnet.

 

Über die konkreten Entscheidungen werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2023 selbstverständlich unterrichten.

 

 


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