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§ 17 EStG: Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften

Der BFH hat mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 11.7.2017 IX R 36/15, DStR 2017, 2098 und vom 24.10.2017 VIII R 13/15, DB 2017, 3035 Stellung genommen.

Demnach entstehen beim Ausfall von Darlehensforderungen bzw. bei der Inanspruchnahme aus Bürgschaften seit der Geltung des MoMiG keine nachträglichen Anschaffungskosten auf eine Beteiligung i.S.d. § 17 EStG mehr.

Jedoch besteht nunmehr aufgrund der geänderten Rechtslage für Forderung, die nach dem 31.12.2008 entstanden sind, die Möglichkeit die Verluste im Rahmen des § 20 Abs. 2 EStG geltend zu machen.

Im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-1-2018 haben wir Sie über diese neue Rechtslage informiert.

Mit dieser Thematik befasst sich nun eine erste umfängliche Veröffentlichung von Förster, DB 2018, 336.

In seiner Veröffentlichung stellt Förster zunächst die aktuelle Rechtslage dar und gibt dann Hinweise darauf, wie taktisch gehandelt werden sollte.

Sollten Sie aktuell Fragen zur Gestaltung in derartigen Fallgestaltungen haben, so empfehlen wir die vorstehende Literaturstelle.


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