Mit seinem Urteil vom 31.7.202 IV R 7/23 hat der IV. Senat des BFH wieder eine der zahlreichen bisher unbeantworteten Fragen im Rahmen dieser komplizierten Rechtsnorm beantwortet.
Die Antworten des BFH sind für den steuerlichen Berater und den Mandanten unbefriedigend.
Im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-01-2026 wird Ihnen der Verfasser der Newsletter über diese Entscheidung berichten.