taxnews Webinar Veranstaltung zum Thema Bewirtungskosten: Ein Dauerthema in Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfungen - Anwendungsschreiben BMF vom 19.11.2025
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Diese Veranstaltung ist Teil unseres Webinars Aktuelle Webinare aus der Seminarreihe Aktuelle Einzelwebinare
Bewirtungskosten: Ein Dauerthema in Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfungen - Anwendungsschreiben BMF vom 19.11.2025 WebinarveranstaltungAufzeichnung
In den meisten Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfungen führt ein Thema immer wieder zu Diskussionen und Prüfungsfeststellungen: Die Bewirtungskosten. Hier lauert einerseits das Problem der zutreffenden Dokumentation der betrieblichen Veranlassung und andererseits das Problem der gesonderten Aufzeichnung von Aufwendungen. Betriebsprüfer haben es hier oft einfach, Feststellungen zu treffen, zumal das BMF erst am 19.11.2025 ein neues – umfangreiches – Anwendungsschreiben veröffentlicht hat.
Zudem stellt sich bei der Bewirtung von Arbeitnehmern die Frage, ob diesen durch die Bewirtung Arbeitslohn zufließt. Falls ja, kann es zur Haftung des Arbeitgebers für nicht einbehaltene Lohnsteuern kommen. Von besonderer Brisanz: Auch bei den in der Praxis oft genutzten Privilegien für Betriebsveranstaltungen sind immer wieder Neuerungen zu beachten, wie die Rechtsprechung des BFH zeigt.
In diesem speziell an Mitarbeiter Ihrer Kanzlei gerichtetes Webinar widmen wir uns deshalb den Voraussetzungen zum Abzug von Bewirtungskosten und der Frage „Bewirtung als Arbeitslohn“ – und das wie gewohnt praxisorientiert mit diversen Musterbeispielen. Kennen sich Ihre Mitarbeiter in der Thematik aus, können Sie künftigen Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfern sofort den Wind aus den Segeln nehmen.
Als Themen werden behandelt:
1. Bewirtung von Geschäftspartnern
a. Gesonderte Aufzeichnung nach § 4 Abs. 7 EStG
b. Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
c. Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung unter Beachtung des BMF-Schreibens vom 19.11.2025
d. Vorsteuerabzug
2. Bewirtung von Arbeitnehmern
a. Begünstigter Verzehr von Aufmerksamkeiten
b. Bewirtung anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes
c. Bewirtung bei einer Betriebsveranstaltung + Vorsteuerabzug
d. Bewirtung während einer Auswärtstätigkeit
e. Bewirtung im Rahmen einer geschäftlich veranlassten Bewirtung
f. Besteuerung übriger komplett gestellter Mahlzeiten