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Nach Änderung der Immobilienbewertung durch das JStG 2022: Oberste Finanzbehörden veröffentlichen Anwendungserlass

Am 20. März 2023 haben die obersten Finanzbehörden der Länder den Anwendungserlass über die Vorschriften zur Bewertung des Grundvermögens (kurz: AEBew JStG 2022) veröffentlicht.

 

Unter Berücksichtigung der Änderungen in den §§ 177, 181, 183, 184, 185, 187, 188, 189, 190, 191, 193, 194, 195 BewG sowie in den Anlagen 21 bis 25 BewG durch das Jahressteuergesetz 2022 wird die Anwendung der verschiedenen Immobilienbewertungsverfahren auf 47 Seiten umfassend dargelegt, einschließlich Berechnungsbeispielen sowie Übersichten.

 

Die Erlasse sind für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 anzuwenden und unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaft_und_Schenkungsteuer/2023-03-20-gle-anwendung-der-vorschriften-fuer-die-bewertung-des-grundvermoegens-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

 


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