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Eine klare Entscheidung des BFH zur Frage der irrtümlichen Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis: Wann ist ggf. von einer vGA auszugehen?

Mit seinem Urteil vom 22. November 2023, I R 9/20 hat der I. Senat des BFH die beiden nachfolgenden, sehr bedeutsamen Leitsätze veröffentlicht:

  1. Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre.

  2. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist.

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